Neue Vorgaben für Cookie-Einwilligungen


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  • 01. Dezember 2021

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) Gesetz gilt ab dem 01.12.2021 und enthält unter anderem Vorgaben zum Einholen von Einwilligungen für Cookies. Hier erfahren Sie die wichtigsten Änderungen für Websitebetreiber und Anbieter von Apps im Überblick.

Geregelt wird die Verarbeitung von Daten (nicht zwingend personenbezogen)

Das TTDSG gilt im Gegensatz zur DSGVO nicht nur für personenbezogene Daten gilt, sondern generell für „die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder den Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind“ (§ 25 TTDSG). Damit gilt die Vorgabe nicht nur für Cookies, sondern auch für andere Technologien zum Speichern oder Auslesen von Informationen (z. B. Browser Fingerprinting). Dafür benötigen Sie eine Einwilligung des Endnutzers.

Cookie Consent Tool

Das bedeutet, dass Webseitenbetreiber und App-Anbieter jetzt hochoffiziell ein Cookie Consent Tool benötigen, damit die Einwilligung informiert erfolgt und widerrufen werden kann, wobei die Buttons zur Einwilligung und zur Ablehnung solcher Cookies gleichwertig gestaltet sein müssen (gleiche Größe, gleiche Farbe etc.). Eine Formulierung à la „Mit der Nutzung der Website stimmen Sie dem Tracking zu“ ist übrigens nicht ausreichend.

Weiterhin keine Einwilligung für technisch notwendige Cookies

Eine Ausnahme bilden Cookies, die technisch notwendig sind, um Ihre Website zu betreiben (z. B. zur Speicherung von Warenkorbpositionen oder der Sprachauswahl bei mehrsprachigen Websites). Dafür benötigen Sie auch weiterhin keine Einwilligung, müssen aber über die Datenerhebung in der Datenschutzerklärung Ihrer Website informieren.

Rechtlicher Hinweis: Ich beschäftige mich zwar tagtäglich mit den Themen Datenschutz und Internetrecht, bin aber kein Anwalt. Deswegen stellt dieser Beitrag ausdrücklich keine Rechtsberatung dar.