Weihnachtskarten und DSGVO


  • 01. Dezember 2019

In der hektischen Vorweihnachtszeit gibt es eine extra kurze Datenschutz-News: Bitte bedenken Sie beim Versand Ihrer Weihnachtskarten, dass es sich hierbei aus datenschutzrechtlicher Sicht um Werbung handelt. Als Unternehmen ist es Ihnen zwar gestattet, Bestandskunden auf diese Art anzuschreiben. Sie müssen allerdings jedes Mal (also auf jeder Weihnachtskarte) auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Sobald sich einer der Empfänger bei Ihnen meldet und den Wunsch äußert, keine Werbung mehr von Ihnen zu erhalten, müssen Sie dem nachkommen.

Um sicherstellen, dass der entsprechende Kunde keine Werbung mehr von Ihnen erhält, sind Newsletter-Systeme oder CRM-Programme hilfreich, wo der betreffende Kontakt zwar weiterhin gespeichert bleibt, aber einen Vermerk "keine Werbung" erhält.

In diesem Sinne wünsche ich einen schönen 1. Advent! :-)

 

Bildnachweis: © learchitecto - stock.adobe.com