Fit für die neue Datenschutzverordnung?


  • 01. März 2018

Am 25.05.2018 endet die Übergangsfrist zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverodnung. Bis dahin muss jedes Unternehmen die Anforderungen erfüllen, das Daten von natürlichen Personen verarbeitet.

Als Marketing-Mensch liebe ich es, Daten zu sammeln: Über Interessenten, Kunden, Statistiken und so weiter. Denn Daten helfen dabei, die jeweiligen Anforderungen besser zu verstehen. Dabei ist es selbstverständlich, dass ich die Daten nicht an Dritte weitergebe und dafür sorge, dass sie sicher verwahrt sind.

Ab dem 25. Mai ist es verpflichtend, dies auch in einem Datenschutzkonzept schriftlich festzuhalten. Darüber hinaus müssen Sie auch beim Erheben von Daten (z.B. über ein Kontaktformular) darauf hinweisen, wie Sie die Daten verwenden möchten und sich eine explizite Einwilligung (Opt-In) vom Absender einholen. Vielleicht ist Ihnen beim Surfen in den letzten Wochen schon aufgefallen, dass sich vermehrt Hinweise dazu finden. Und vielleicht sind auch schon Schreiben von Ihren Versicherungen ins Haus geflattert, die Sie darüber informieren, was mit Ihren Daten passiert und wie Sie der Verarbeitung widersprechen können.

Das alles sind Anforderungen der sogenannten EU-DSGVO. Bei den ersten Schritten zur Identifizierung des Handlungsbedarfs hilft Ihnen dieser Fragebogen der BayLDA. Einen Praxisleitfaden zur Umsetzung sowie zahlreiche Dokumentenvorlagen (wie z.B. die Liste der Verarbeitungstätigkeiten oder eine Checkliste zur Auswahl geeigneter Datenschutzmaßnahmen) erhalten Sie auf Anfrage.