Videoüberwachung und Datenschutz


  • 01. Mai 2019

Von sich selbst dürfen Sie so viele Fotos und Videos machen, wie Sie möchten, aber wie sieht es mit der Überwachung öffentlicher und privater Bereiche zum Schutz vor Einbrüchen und Vandalismus aus?

Um zu entscheiden, ob eine Videoüberwachung überhaupt zulässig ist, müssen Sie eine sogenannte Interessensabwägung durchführen. Dabei prüfen Sie, ob Ihre Interessen stärker wiegen als das Recht des Einzelnen auf den Schutz seiner Daten.

Grundsätzlich können Sie sich an folgenden Faustregeln orientieren. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an.

  • Die Überwachung öffentlicher Bereiche wie Straßen und Gehwege sowie privater Bereiche wie Umkleideräume und Toiletten ist in jedem Fall unzulässig. Richten Sie Ihre Kamera daher entsprechend aus.
  • Tonaufzeichnungen sind unzulässig.
  • Eine Überwachung Ihres Firmengeländes zur Wahrnehmung Ihres Hausrechts ist in der Regel zulässig.
  • Prüfen Sie dennoch, ob Sie Ihr Eigentum nicht auch schützen können, ohne personenbezogene Daten anderer zu erheben, zum Beispiel über Zäune, Schlösser oder Alarmanlagen. Diese Variante ist aus Datenschutzsicht immer vorzuziehen.

Wenn Sie sich für eine Videoüberwachung entscheiden, halten Sie die Anzahl der Kameras so gering wie möglich. Jede Kamera muss gut sichtbar gekennzeichnet werden. Datenschutzkonforme Schilder stellen die meisten Schildproduzenten mittlerweile bereit. Die meisten größeren Tankstellen haben auch bereits entsprechende Lösungen implementiert. Achten Sie beim nächsten Tanken einfach mal darauf.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen erholsamen Tag der Arbeit! :-)

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