Daten sicher teilen


  • 01. Februar 2020

Auch wenn viele amerikanische Dienste sich bemühen, die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, liegen Ihre Daten häufig in den USA. Das ist an sich kein Problem - auch auf diese Weise lassen sich Daten datenschutzkonform teilen. Es ist aber ein bisschen aufwändiger ...

... und Sie müssen die Betroffenen, deren Daten in die USA übermittelt werden, darüber informieren (z. B. in Ihren Datenschutzhinweisen). Daher ist es manchmal einfacher, einen Anbieter auszuwählen, der seinen Serverstandort in Europa hat. Zwei davon möchte ich Ihnen heute vorstellen:

1) TeamDrive

Die TeamDrive Systems GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und bietet Speicherplatz auf deutschen Servern. Die dort abgelegten Daten lassen sich mit anderen Nutzern teilen und alle Dokumente werden revisionssicher archiviert. So können Sie beispielsweise pro Dokument angeben, wann es automatisch gelöscht werden soll. TeamDrive bietet auch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung an, den Sie unbedingt abschließen sollten, bevor Sie Kundendaten hochladen. Mit einem entsprechenden Desktop Client synchronisieren Sie ganz einfach Daten von Ihrem Computer auf die TeamDrive-Server. Sie können TeamDrive 30 Tage lang kostenlos testen.

2) Nextcloud via Hosting-Anbieter oder auf eigenem Server

Die Nextcloud GmbH mit Sitz in Stuttgart bietet eine kostenlose Open Source Software an, die es ermöglicht, Dateien ähnlich wie bei Dropbox zu teilen. Sie haben die Wahl, ob Sie die Software selbst auf Ihrem eigenen Server installieren oder ob Sie eine vorinstallierte Version wählen, z. B. bei Hetzner oder Ionos. Natürlich können Sie auch das Team von Nextcloud beauftragen, die Installation durchzuführen und eventuell noch unternehmensspezifische Anpassungen vorzunehmen. Wer es bequem mag: Eine vollständige Liste aller Partnerunternehmen finden Sie hier. In dem Fall sollten Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Hosting-Anbieter schließen. Wenn Sie die Software auf Ihrem eigenen Server installieren, müssen Sie den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Ihrem IT-Dienstleister abschließen, wenn dieser Zugriff auf die dort gespeicherten Daten hat.

 

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