Cookie-Banner ja oder nein?


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  • 01. Juni 2020

Fast jede Website verwendet Cookies. Doch wann müssen Sie ein Cookie-Banner setzen und wann reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung der Website? Nun, es kommt ganz darauf an, zu welchen Zwecken die Cookies verwendet werden:

1) Technisch notwendige Cookies

Das sind zum Beispiel Cookies, die für die Warenkorbfunktion oder die Sprachauswahl auf einer Website verwendet werden - und natürlich die Cookies, die sich merken, ob der Website-Besucher der Nutzung von Cookies zugestimmt hat oder nicht. ;-)

Wenn ihre Website ausschließlich solche Cookies verwendet, reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung Ihrer Website. Ein Cookie-Banner, das beim ersten Besuch der Seite erscheint, ist nicht erforderlich. Achten Sie aber darauf, dass der Link zu Ihrer Datenschutzerklärung von jeder Seite Ihrer Website erreichbar ist, zum Beispiel über eine Verlinkung im Footer, also dem unteren Bereich Ihrer Website. 

2) Cookies für Webanalyse, Marketing, Conversion-Messung

Das sind meist Cookies von Diensten wie Google Analytics. Sie erfordern die aktive Einwilligung des Website-Besuchers. Das bedeutet, dass er VOR dem Setzen des Cookies verständlich darüber informiert wird, was Sie mit den Daten vorhaben. Dann muss er aktiv ein Häkchen setzen. Das darf nicht vorausgefüllt sein. Erst nach dem Erteilen der Einwilligung darf das Tracking-Cookie gesetzt werden. Es muss weiterhin die Möglichkeit des Widerrufs bestehen. Auch hierüber müssen Sie den Website-Nutzer informieren - und zwar ebenfalls vor dem Setzen des Cookies. Sonst ist die Einwilligung unwirksam.

Um diese Anforderungen zu erüfllen, bieten sich sogenannte Cookie Consent Tools an. Etablierte Anbieter sind Borlabs oder Usercentrics. Hier wird in dem Cookie-Banner auch erklärt, wie der Nutzer seine Einwilligung widerrufen kann. Dies erfolgt meist so, dass der Besucher seine Cookie-Einstellungen über ein Symbol oder einen Link jederzeit aufrufen und ändern kann.

 

Rechtlicher Hinweis: Ich beschäftige mich zwar tagtäglich mit den Themen Datenschutz und Internetrecht, bin aber kein Anwalt. Deswegen stellt dieser Beitrag ausdrücklich keine Rechtsberatung dar.